06.06.2019 - Europäischer Rechnungshof Sonderbericht Nr. 08/2019: Wind- und Solarenergie für die Stromerzeugung: um die EU-Ziele zu erreichen, sind erhebliche Anstrengungen nötig
Rechnungshof Sonderbericht Nr. 08/2019 – 06.06.2019
In den vergangenen Jahren hat die Erzeugung von Strom aus Windkraft und Fotovoltaik ein beeindruckendes Wachstum verzeichnet. Gleichzeitig ist die Wind- und Sonnenenergie gemessen an den Kosten für die Stromerzeugung gegenüber den fossilen Brennstoffen zunehmend wettbewerbsfähig. Für den vorliegenden Bericht bewertete der Hof, wie die EU und die Mitgliedstaaten bei der Erreichung der im Bereich der erneuerbaren Energien für 2020 gesetzten Ziele vorangekommen sind, und untersuchte die Wirksamkeit der von ihnen zu diesem Zweck ergriffenen Maßnahmen. Der Hof stellte fest, dass ab 2005 zunächst erhebliche Fortschritte erzielt wurden, sich das Wachstum in beiden Sektoren seit 2014 jedoch wieder verlangsamt hat. Für die Hälfte der EU-Mitgliedstaaten wird die Erreichung der Ziele für 2020 eine große Herausforderung darstellen. Der Hof unterbreitet der Kommission eine Reihe von Empfehlungen, wie sie die Mitgliedstaaten bei der Förderung des weiteren Ausbaus der erneuerbaren Energien – durch die Durchführung von Auktionen, eine stärkere Bürgerbeteiligung und die Verbesserung der Bedingungen für den Ausbau, einschließlich der Beseitigung von Unzulänglichkeiten der Netze – unterstützen kann.